
heimatlose Ausländer, fremde Staatsangehörige oder Staatenlose, die als Displaced Persons von internationalen Organisationen betreut wurden, nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 GG sind und am 30. 6. 1950 ihren Aufenthalt im Geltungsbereich des GG oder in Berlin (West) hatten. Ihr ausländerrecht...
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